Bau eines Einfamilienhauses
Um sich von der Verantwortung und Durchführung der Baurbeiten, Überwachung und Koordination der Gewerke zu entlasten, können Sie auf die recht gängige die Formel des “schlüsselfertigen Hauses“ zurückgreifen. Das Unternehmen, dem Sie Ihren Bau anvertrauen, vergibt und koordiniert die Arbeiten, überwacht und garantiert die Termine sowie die Qualität der Dienstleistungen. Sie schließen mit dem Bauherrn einen Kauf- oder Bauvertrag zu einem vertraglich festgelegten Preis ab. Ein Lastenheft, welches integraler Bestandteil des Bauvertrags ist, liefert Ihnen Einzelheiten über die auszuführenden Arbeiten, Lieferungen und Ausführungen. Dieser Vertrag wird in Übereinstimmung mit dem Gesetz verfasst und verpflichtet den Bauherrn zur Einhaltung bestimmter Bauvorschriften. Er enthält eine Beschreibung der Arbeiten und Lieferungen, den vereinbarten Gesamtpreis und möglicherweise die Beschränkungen und Bedingungen, unter denen dieser Preis revidiert werden kann. Um jegliche Verzögerung der Arbeiten zu vermeiden, werden in der Regel auch das Datum des Arbeitsbeginns und die Frist für die Fertigstellung angegeben. In der Regel wird eine Verzugsentschädigung festgelegt. Im Falle eines Verkaufs im zukünftigen Fertigstellungsgrad (VEFA) profitieren Sie von einer Bankgarantie. Diese Garantie verpflichtet die Bank, die Rechnungen zu begleichen, um das Gebäude fertigstellen zu können, zum Beispiel für den Fall, dass der Bauunternehmer während der Bauarbeiten Konkurs geht. Bei der Schlüsselübergabe wird ein Abschlussbericht zwischen den Parteien unterzeichnet, in dem die Fertigstellung der Arbeiten und die ordnungsgemässe Durchführung wie in der Beschreibung festgehalten. Alle Mängel oder Unzulänglichkeiten sind im Protokoll aufgeführt, und es wird empfohlen, sie vom Verkäufer aufnehmen zu lassen, der sich mit seiner Unterschrift verpflichtet, die Arbeiten so schnell wie möglich auszuführen. Der von beiden Parteien gegengezeichnete Abschlussbericht wird dann der Bank ausgehändigt, und entbindet diese von der Fertigstellungsgarantie. Das Gesetz sieht eine Garantie von zwei bzw. zehn Jahren vor. Sie deckt alle versteckten Mängel für 2 Jahre (Ausbauarbeiten) bzw. für 10 Jahre (Rohbauarbeiten) ab. Sie tritt mit dem Datum der Schlüsselübergabe in Kraft.
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