admin

admin

Veröffentlicht am 18 November 2020

neue Maßnahmen bezüglich der Bedingungen für die Gewährung von Darlehen zur Finanzierung des Erwerbs von Immobilien für Wohnzwecke

neue Maßnahmen bezüglich der Bedingungen für die Gewährung von Darlehen zur Finanzierung des Erwerbs von Immobilien für Wohnzwecke, die sich auf luxemburgischem Staatsgebiet befinden (kreditnehmerbezogene Maßnahmen).
Das vorrangige Ziel der Festlegung neuer Standards besteht darin, das Entstehen einer übermäßigen Verschuldung der Haushalte zu begrenzen, die nach wie vor ein Faktor für den Rückgang des Konsums und der Ersparnisse ist, die für ein robustes Wirtschaftswachstum erforderlich sind. Sie wird auch dazu beitragen, Spekulationen einzuschränken.
Der LTV-Bericht (Loan-To-Value), zu dessen Umsetzung die CSSF in der Empfehlung aufgefordert wird, beschreibt das Verhältnis zwischen der Summe aller Darlehen oder Darlehenstranchen, die den Darlehensnehmern von Wohneigentum gewährt werden, und dem Wert der Immobilie zum Zeitpunkt der Darlehensvermittlung. Dieses LTV-Verhältnis wird nach mehreren sozio-ökonomischen Kriterien differenziert.
Das allgemeine Prinzip besteht darin, eine Höchstgrenze von 80% für das Beleihungsauslauf-Verhältnis für alle Darlehen festzulegen, einschließlich derjenigen für Mietinvestitionen (Kauf zur Vermietung). Der AdRR empfiehlt jedoch, dass die CSSF den Kreditinstituten die Möglichkeit einräumt, von diesem Grundsatz abzuweichen, indem sie spezifische Grenzen für Erstkäufer sowie für andere Käufer eines Hauptwohnsitzes festlegen.
Die von der CdRS ergriffene Maßnahme zielt nämlich keineswegs darauf ab, jungen Haushalten die Möglichkeit zu nehmen, einen Hauptwohnsitz zu erwerben. Darlehensgeber können weiterhin Darlehen an Erstkäufer gewähren, die bis zum vollen Wert der Immobilie gedeckt sind, ohne jedoch einen Beleihungsauslauf von 100 % zu überschreiten, wenn dies weder ihre eigene Solvenz noch die der Darlehensnehmer gefährdet.
Für andere Käufer eines Hauptwohnsitzes, d.h. für diejenigen, die bereits ihren Hauptwohnsitz besitzen und einen neuen erwerben möchten, wird eine Höchstgrenze von 90% LTV eingeführt. Diese Grenze kann von der kreditgebenden Institution unter bestimmten Bedingungen auf 100% erhöht werden.

Alle Blogbeiträge

Unternehmensnachrichten
Meta revolutioniert die digitale Immobilienbranche: Exklusive neue Website für The Governor

Einführung: Die Vereinigung von zwei kreativen Kräften, Meta, einer renommierten Marketingagentur in...

Unter Elena 31 Januar, 2024
Unternehmensnachrichten
Statec rechnet mit “weniger starkem Anstieg” der Immobilienpreise by Emilie Di Vincenzo 14. Juni 2021 CHAMBRE IMMOBILIÈRE

Der Statec sieht "eine Verstärkung der wirtschaftlichen Dynamik ab der zweiten Hälfte...

Unter admin 08 Juli, 2021
Unternehmensnachrichten
Kapitalertragsteuer von Immobilienwerten

Besteuerung von Immobilien-Kapitalgewinnen (Aktualisiert am 16/12/2020 von LPG)   Der Verkauf einer...

Unter admin 11 März, 2021
Unternehmensnachrichten
Immobilienbesteuerung in Luxemburg

Steuerpflichtige Mieteinnahmen Die Mieteinnahmen setzen sich aus den Mieteinnahmen von vermieteten Immobilien...

Unter admin 11 März, 2021